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VERBAND - Infos

Oberösterreich, 09.07.2020 - Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklungen in unserem Bundesland hat sich das Land Oberösterreich entschieden, die Präventions- und Schutzmaßnahmen wieder zu verschärfen. Daher ist ab heute, Donnerstag, 9. Juli, in allen öffentlich zugänglichen Räumen in Oberösterreich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

Für den Sport bedeutet das im Detail:

* In geschlossenen Sportstätten gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht – ausgenommen sind die Sportausübung und die damit verbundene Körperpflege, wenn ein Abstand von mindestens einem Meter gewährleistet werden kann. Ausgenommen von der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ist auch der Aufenthalt am zugewiesenen Trainingsgerät oder Trainingsplatz.

* Alle sonstigen Regelungen des Bundes für den Trainings- und Spielbetrieb bleiben aufrecht.

Hier finden Sie die detaillierte Verordnung, mit der Bitte, sie inhaltlich an alle Vereins-Mitglieder und Aktive im Verein zu transportieren und entsprechend umzusetzen: pdf OÖVerordnung vom 20200707 (271 KB)