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BREITENSPORT - Infos

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung (kurz PRAE) dient seit vielen Jahren als Hilfestellung im gemeinnützigen Vereinssport. Um die ehrenamtliche Tätigkeit zu fördern und dem Umstand der hohen Inflation Rechnung zu tragen, wird die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung von 540 Euro auf 720 Euro erhöht. Der Betrag von derzeit maximal 60 Euro pro Einsatztag wird auf maximal 120 Euro pro Einsatztag verdoppelt.

Die maximale Anzahl von Einsatztagen pro Monat kann dabei weiterhin frei gewählt werden.Die entsprechenden Tages- und Monatssätze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Tätigkeit im gemeinnützigen Sportverein nebenberuflich ausgeübt wird.

NEU: Einführung einer jährlichen Meldepflicht

Gleichzeitig wird eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt. Werden an den einzelnen Sportbetreuer nur steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen geleistet, hat der begünstigte Rechtsträger (zB Verein) sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen für jeden einzelnen Sportbetreuer in das dafür vorgesehene amtliche Formular einzutragen und dem Finanzamt bis spätestens Ende Februar des Folgejahres (dh erstmals im Jahr 2024) zu übermitteln.

Details und Formulare: Abrechnungsformulare : Sport Austria