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VERBAND - Infos

Wien (AUT), 15.05.2020 - Mit dem heutigen Tag sind gemäß der neuen Verordnung der Bundesregierung die Trainings in beliebiger Gruppengröße wieder möglich. Was nach den Empfehlungen der Österreichischen Bundessport Organisation dennoch für sinnvoll und praktikabel erachtet wird, finden Sie hier.

Lockerung der Gruppenbeschränkung auf Sportstätten
Mit der neuen Lockerungsverordnung ergibt sich auch die Aufhebung der Beschränkung von Trainingsgruppen auf maximal zehn Personen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Sportstätten. Trotzdem empfehlen wir weiterhin Trainingsgruppen mit maximal zehn Personen inklusive TrainerIn zu bilden, um die Abstände besser einhalten zu können. Es können, sofern es die Größe der Sportstätte zulässt, mehrere Trainingsgruppen parallel Sport betreiben.

Lockerung der Personenbeschränkung bei Sitzungen/Versammlungen
Durch die neue Lockerungsverordnung wurde auch für Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen die Beschränkung auf 10 Personen aufgehoben. Somit ist das physischen Zusammentreffen bei Sitzungen wieder möglich. Dabei wird das Einhalten der Schutzmaßnahmen für Kundenbereiche (mindestens ein Meter Abstand, 10 m2/Person und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) empfohlen. Da es aber aus organisatorischen Gründen (z.B. Verfügbarkeit von geeigneten Räumlichkeiten) dazu kommen kann, dass diese Sitzungen trotzdem nicht in dieser Form abgehalten werden können, besteht weiterhin die Möglichkeit der Verschiebung bzw. Abhaltung in Form einer Videokonferenz. Mehr Informationen dazu in unseren FAQ unter "Finanzielles und (Arbeits)rechtliches": https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
 
Einverständniserklärung für Teilnahme am Training
Wir haben für Sie eine Vorlage für eine Einverständniserklärung für die Teilnahme am Training erarbeitet: https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/COVID19_Einverstaendniserkl%C3%A4rung_Teilnahme.doc
Die grau markierten Passagen können von vorneherein an die Bedürfnisse des jeweiligen Verbandes/Vereines angepasst werden, sodass bei der Anwendung nur noch die gelb hinterlegte Passagen von den Teilnehmenden bzw. vom/von der gesetzlichen VertreterIn auszufüllen sind. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Personen, deren personenbezogenen Daten Sie nicht bereits erhoben haben (die z.B. das erste Mal an einem Training teilnehmen und nicht Mitglied sind), auch ihren Verpflichtungen nach der Datenschutzgrundverordnung nachkommen müssen.